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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 20.08.2018

Der Haustierservice von Linda Schlößer-Huber, im Folgenden „Lindas Haustierbetreuung“ genannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen zur Betreuung von Haustieren innerhalb der gewohnten Umgebung der Tiere (Haus, Wohnung, Stall des Tierhalters). Für diese Tätigkeit ist ein Vertrauen der beiden Vertragspartner von großer Bedeutung. Jeder Auftrag ist individuell auf das einzelne Tier abgestimmt.

1. Vertrag

Lindas Haustierbetreuung übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprachen (Tierbetreuungsvertrag) die aufgeführten Serviceleistungen für den festgelegten Zeitraum. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom Aufraggeber (im Folgenden „Tierhalter“ genannt) festgelegt werden. Sollte der Tierhalter über den vereinbarten Termin der Betreuung hinaus sein Tier nicht übernommen haben, wird von Lindas Haustierbetreuung die Betreuung auf Kosten des Tierhalters weitergeführt. Diese AGB`s gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Material

Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tierbetreuung bereit, insbesondere Futter, Wasser, Medikamente, Einstreu, und Haustürschlüssel. Eventuell notwendige Kosten für Beschaffung werden an den Tierhalter weitergegeben.

3. Sorgfaltspflicht

Lindas Haustierbetreuung haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Wohnung/Haus oder Inventar wie Möbel, Pflanzen etc., welche durch das Tier oder der Betreuungsperson verursacht werden. Sie verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und Pflanzen zu achten. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nur an Dritte im Krankheitsfall/Notfall weitergeben. Lindas Haustier-betreuung ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch, Heizungsausfall, etc.) einzuschalten. Im Falle von Krankheitsfall/Notfall, kann Lindas Haustierbetreuung eine andere Betreuungsperson mit der Betreuung des Tieres beauftragen. Weitere Regressansprüche werden ausgeschlossen.

Der Tierhalter hat alle notwendigen Informationen zur Gesundheit, Verhaltensauffälligkeiten (z. B. auffälliges oder ungewöhnliches Verhalten gegenüber Tieren/Menschen), Pflege und Versorgung des Tieres, Lindas Haustierbetreuung mitzuteilen. Außerdem versichert der Tierhalter, dass aktuell alle notwendigen Impfungen bestehen und übergibt den Impfpass während des Betreuungszeitraumes an Lindas Haustierbetreuung. Hunde werden beim Gassigehen grundsätzlich an der Leine gehalten. Werden andere Absprachen mit dem Tierhalter getroffen, so übernimmt dieser die evtl. möglichen Risiken und Kosten bei Schäden.

5. Gesundheitszustand

Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit schwer verletzten oder erkranken, so wird umgehend der Tierbesitzer hierüber informiert. Sollte das Tier zum Tierarzt, so muß der Tierbesitzer mit dem Tierarzt direkt den weiteren Behandlungsablauf und die Kostenübernahme klären.

6. Haftung

Der Tierhalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung (nur erforderlich, wenn sich das Tier außerhalb der Wohnung/Haus das Tier aufhält bzw. ausgeführt wird) vorhanden ist. Besteht keine Versicherung, haftet alleine der Tierhalter bei evtl. Schäden, die vom Tier verursacht werden. Lindas Haustierbetreuung haftet nicht für den vom Tierhalter falsch oder unvollständig gemachten Angaben und daraus resultierenden Folgen. Eine Haftung durch Lindas Haustierbetreuung wird nur für unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstandene Schäden übernommen. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z. B. bei Einwurf des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für Beschädigungen (aufgrund Verschleißerscheinungen) an den Tieranlagen, Arbeitsutensilien und Schlössern wird ausgeschlossen. Lindas Tierbetreuung haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen und höherer Gewalt.

7. Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Tierhalter ist verpflichtet, die Gebäude/Räume oder Anlagen Lindas Haustierbetreuung in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des Tierhalters, verpflichtet er sich, innerhalb von 24 Stunden mit Lindas Haustierbetreuung Kontakt aufzunehmen.

8. Datenschutz und Rechnung

Lindas Haustierbetreuung respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Deshalb werden Ihre persönlichen Daten auch nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und nur zum Zwecke der Kundenverwaltung verwendet. Ihre Daten werden nur in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei, Tierarzt, etc.) weitergegeben. Lindas Haustierbetreuung ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, die vor Beginn des ersten Betreuungstages zur Zahlung fällig ist. Der Rechnungsbetrag ist am Ende des Betreuungszeitraumes bei Übergabe der Schlüssel und nach Erhalt der Rechnung in bar oder innerhalb von 7 Tagen zu überweisen.

Stand: 16.07.2015